Umzugskosten

Einen Teil der Umzugskosten gibt es vom Finanzamt zurück. Dafür sollten Sie gleich nach dem Umzug die Belege, zum Beispiel von Handwerkern oder vom Umzugsunternehmen, sortieren. Denn die meisten Rechnungen kann man als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

Wenn Sie Umzugskosten für einen privaten Umzug bei der Steuer angeben wollen, können Sie diese als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen. Pro Jahr können Sie 20 Prozent dieser Ausgaben und bis zu 4.000 Euro absetzen. Wichtig ist, dass Sie eine Rechnung von Ihrem Umzugsunternehmen erhalten, die Sie mit der Steuererklärung einreichen. Weitere Belege für Dienstleister müssen Sie ebenfalls beifügen. Abgerechnet werden können nur Dienstleistungen, nicht aber Material. Somit kann es sich für Sie steuerlich lohnen, bei einem privaten Umzug ein Umzugsunternehmen zu beauftragen.